Energieberatung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 01. Novmeber 2020 in Kraft

ersetzt EnEV, EEWärmeG und EnEG

Das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und an Bestandsgebäude sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. 

Die Energieberatung umfasst viele Teilbereiche von der intelligenten Steuerung der Heizung bis hin zu wärmedämmende Maßnahmen der Außenhülle. Bei Ihrem Objekt beurteilen wir die vorhandene Substanz in bauphysikalischer Hinsicht. Anschließend erstellen wir ein Sanierungsgutachten mit einer Kostenermittlung. Nach erfolgter Sanierung stellen wir den Energieausweis (Energiepass) aus.

Herr Dipl.-Ing. Günther Glüsenkamp ist Mitglied im Fachverband GIH (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.) Niedersachsen und ist für die Austellung von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude berechtigt. Des Weiteren sind wir als Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes (KfW-Bank) gelistet.

Was versteht man unter der Gebäudeenergieberatung?

Ein Gebäudeenergieberater analysiert Ihr Gebäude, begutachtet die verschiedenen Bauteile (Dach, Wand, Fenster, etc.) sowie die Technische Gebäudeausstattung (Heizungsanlage, etc.) und spürt Schwachstellen in der Wärmedämmung oder der Baukonstruktion auf.

Über ein normiertes Rechenverfahren wird dann das Gebäude einer energetischen Bewertung unterzogen. Auf dieser Grundlage erfolgen dann Vorschläge für die zweckmäßige Modernisierung. Bei Bedarf kann dann auch der Energieausweis ausgestellt werden.

 

Wozu eine Gebäudeenergieberatung?

Die meisten Gebäude haben sehr hohe Energieeinsparpotenziale. Die steigenden Energiekosten machen energetische Modernisierungen profitabel. Neben dem Engagement für die Umwelt bewirkt eine zusätzliche/neue  Dämmung oder Heizungsaustausch auch eine Reduzierung der laufenden Energiekosten.

Wer heute bauen, sanieren oder Einzelmaßnahmen durchführen möchte, sollte dabei nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen und Verpflichtungen einhalten, sondern kann die Mindestanforderungen durch zusätzliche Maßnahmen deutlich übertreffen. Dabei sind die Wahl des Energieträgers, des Heizungssystems, der raumlufttechnsichen Anlagen, der Wärmedämmung oder die sinnvolle Kombination von Maßnahmen ein wichtiger Bestandteil bei der Bau- und Sanierungsplanung.

Des Weiteren kann Ihnen der Gebäudeenergieberater bei der Durchführung der energetischen Modernisierung beratend zur Seite stehen und Sie unterstützen.

Für den Neubau also auch für die Gebäudesanierung stehen zudem diverse Fördermöglichkeiten, in Form von zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen, zur Verfügung.